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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Die Geschäfte der Richter beim Amtsgericht Riedlingen werden mit Wirkung vom
01.01.2024 wie folgt verteilt:

1. Direktorin des Amtsgerichts Rief

a) die allgemeinen Dienstangelegenheiten sowie die Geschäfte der Dienstaufsicht

b) Zivilsachen einschließlich WEG-Sachen und Rechtshilfe in Zivil

c) Unterbringungssachen (BGB) einschließlich der Genehmigung von Maßnahmen nach §§ 1904 – 1906a BGB, Anordnung von Einwilligungsvorbehalten nach § 1903 BGB, Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen nach dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19.06.2019, Rechtshilfe und sonstige AR-Sachen in Unterbringungssachen

d) sämtliche nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz vom Richter zu entscheidenden Angelegenheiten

e) Entscheidungen des Vollstreckungsrichters

f) Strafsachen (Strafreferat 1)

aa) 2/5 der fortlaufend eingehenden Erwachsenenstrafsachen nach Maßgabe der unter Ziffer 3 getroffenen Regelungen, und zwar jeweils die die 3. und 4. von 5 Sachen der fortlaufenden Eingänge samt der daraus etwaig folgenden Bewährungsüberwachungen einschließlich der damit zusammenhängenden Entscheidungen des Vollstreckungsrichters

bb) alle bisherigen im Referat 1 anhängigen Strafsachen samt Bewährungsüberwachungen einschließlich der damit zusammenhängenden Entscheidungen des Vollstreckungsrichters

g) Entscheidungen in Ermittlungsverfahren (Gs-Sachen)

h) Bußgeldsachen

i) alle Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende

j) alle Bewährungsüberwachungen bei Jugendlichen, auch die, die von anderen Gerichten verurteilt worden sind

k) Privatklagesachen

l) Rechtshilfe in Strafsachen

m) Beschwerdestelle i.S.v. § 13 Abs. 1 AGG

n) sonstige richterliche Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich geregelt sind


2. Richter am Amtsgericht Bürglen

Strafsachen (Strafreferat 2)

a) 3/5 der fortlaufend eingehenden Erwachsenenstrafsachen nach Maßgabe der unter Ziffer 3 getroffenen Regelungen, und zwar jede 1., 2. und 5. von 5 Sachen der fortlaufenden Eingänge samt der daraus etwaig folgenden Bewährungsüberwachungen einschließlich der damit zusammenhängenden Entscheidungen des Vollstreckungsrichters

b) alle bisherigen im Referat 2 anhängigen Strafsachen samt Bewährungsüberwachungen einschließlich der damit zusammenhängenden Entscheidungen des Vollstreckungsrichters

c) alle ab dem 01.01.2024 eingehenden Bewährungsüberwachungen bei Erwachsenen, auch die, die von anderen Gerichten verurteilt worden sind, einschließlich der damit zusammenhängenden Entscheidungen des Vollstreckungsrichters


3. Vertretung

Direktorin des Amtsgerichts Rief und Richter am Amtsgericht Bürglen vertreten sich gegenseitig.


4. Bereitschaftsdienst

Es findet ein zentraler Bereitschaftsdienst des Landgerichts und aller Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Ravensburg beim Amtsgericht Ravensburg statt.

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